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to-do-go und Vereine

In kleineren ehrenamtlichen Vereinen ist es oft schwierig, alle Mitglieder informiert zu halten, und noch schwieriger, sie zur koordinieren. Insbesondere ist für Interessenten die Hemmschwelle groß, in einen Verein einzusteigen, ohne zu wissen, ob man dort überhaupt rein passt.
Auch hier kann to-do-go hilfreich sein. Denn ein Verein lässt sich in to-do-go ganz einfach als Sphäre erfassen und die Mitglieder lassen sich schnell über eine Rundmail einzuladen.

ständig was zu tun

In einem Verein können selbst kleinste Aufgaben zu großen Herausforderungen werden. Muss eine Glühbirne im Vereinsheim getauscht werden, muss man erstmal dran denken Ersatz zu besorgen, dran denken, den nächstes Mal auch mitzunehmen, und dann braucht man eventuell noch eine Leiter und ein schwindelfreies Vereinsmitglied, weil man sich selbst nicht traut, auf die Leiter zu klettern und über Kopf zu arbeiten. Sicher gibt es auch andere Vereinsmitglieder, die das machen könnten, aber die denken auch nie dran oder wissen es gar nicht. So kann selbst so eine Lappalie sich wochenlang hinziehen.
to-do-go hilft erstmal, diesen Kleinkram ordentlich zu erfassen und allen Mitgliedern zugänglich zu machen. In einem zukünftigen Update von to-do-go wird es zudem die Möglichkeit geben, Zuständigkeiten zu bestimmen, um zu signalisieren "ich kümmere mich draum". Mit dieser Erweiterung wird es ebenfalls möglich sein, Helferlisten für Veranstaltungen zu planen, oder auch zu koordinieren, wer welchen Kuchen backen oder Waffelteig mitbringen wird: einfach sich selbst für eine der Aufgaben als Zuständige(n) eintragen.

und noch viel mehr

In einem der kommenden Updates von to-do-go werden wir zudem öffentliche Bereiche für Vereine einführen, etwa wie eine Mini-Homepage, auf der Vereine sich präsentieren können und auch über eine Orts-Suche auffindbar sind. Über diese Seite können sich Interessenten einfach für einen Gast-Zugang zu dem to-do-go-Bereich des Vereins bewerben. Dort könnt Ihr definieren, welche Kategorien der Gast-Zugang dann einsehen darf, eingeschränkt auf reines Lese-Recht. Etwa könnten anstehende To-dos öffentlich präsentiert werden, Sitzungsprotokolle oder auch Planungen für das nächste Vereinsfest. So kann ein Gast sehen, ob ihn das, was er dort einsehen kann, anspricht, und wenn ja ist er mit wenigen Klicks zum Mitglied des to-do-go-Bereichs befördert und kann direkt mit einsteigen.