Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln, unter welchen Umständen to-do-go besucht und aktiv verwendet werden darf. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen haben unter Umständen Nutzungsverbote oder gar weitere rechtliche Schritte zur Folge. Sollte dem Betreiber von to-do-go durch Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ein Schaden entstehen sind Schadenersatz-Forderungen möglich.
Allgemeines zu to-do-go
to-do-go ist eine Webseite und Web-Anwendung, die kostenfrei zugänglich ist. Es gibt weder Kosten für die Registrierung noch für die Nutzung. to-do-go finanziert sich durch die Einblendung von unaufdringlicher Werbung in der Seitenleiste (breite Ansicht, etwa auf dem PC) bzw. im Kopfbereich (schmale Ansicht, etwa auf einem Smartphone). Diese Werbung wird aus Datenschutzgründen erst nach einem Login dargestellt, damit der Besucher die Gelegenheit erhält die Datenschutzerklärung bzw. diese Nutzungsbedingungen zu lesen ohne davor bereits Fakten zu schaffen. Zusätzlich zum kostenlosen Modus gibt es auch einen optionalen Premium-Modus, mit dem man Werbeeinblendungen entfernen und weitere Features freischalten kann.
Rechte des Besuchers
Beim Login wird to-do-go ein automatisch ein Benutzerkonto erstellen. Sollte der Login über eine Social Media Plattform erfolgen, wird ebenfalls der Benutzername und das Profilbild von der Social Media Plattform ausgelesen und bei to-do-go im Rahmen des Benutzerkontos gespeichert. to-do-go verpflichted sich dabei, mit den empfangenen Daten sorgsam umgehen, sie nicht an Dritte weitergeben und nur ein für den technischen Betrieb notendigiges Minimum an Daten überhaupt anzufordern und zu speichern. Der Speicherung und Verwendung der Daten kann jederzeit widersprochen werden, was einer Löschung des Kontos gleich kommt. Diese Konto-Löschung kann jederzeit auf der Profilseite nach Login selbst veranlasst werden oder nach Aufforderung (etwa via E-Mail oder dem Kontaktformular) durch to-do-go.
Erfährt der Besucher von einer rechtswidrigen Nutzung von to-do-go, etwa im Rahmen von Urheberrechts-Verstößen, kann to-do-go via Kontaktformular, E-Mail oder postalisch auf diese rechtswidrige Nutzung hingewiesen werden und wird nach angemessener Vorlaufzeit und Prüfung der Umstände angemessen auf diese Meldung reagieren, etwa durch Entfernung der reklamierten Inhalte oder Sperrung des Benutzerkontos des Verursachers.
Erfährt der Besucher von einer rechtswidrigen Nutzung von to-do-go, etwa im Rahmen von Urheberrechts-Verstößen, kann to-do-go via Kontaktformular, E-Mail oder postalisch auf diese rechtswidrige Nutzung hingewiesen werden und wird nach angemessener Vorlaufzeit und Prüfung der Umstände angemessen auf diese Meldung reagieren, etwa durch Entfernung der reklamierten Inhalte oder Sperrung des Benutzerkontos des Verursachers.
Pflichten des Besuchers
Mit einem Login auf to-do-go muss der Verwendung der Daten wie im Rahmen der Datenschutzerklärung beschrieben zugestimmt werden. Ebenfalls müssen mit einem Login diese Nutzungsbedingungen akzeptiert werden.
An dieser Stelle weisen wir explizit darauf hin, dass bei to-do-go hinterlegte Inhalte mit einem weiteren Login erneut zugänglich sind - alles andere würde kaum Sinn machen. Das bedeutet aber auch konkret, dass andere Personen mit Zugang zu dem Social-Media-Konto, das für den Login verwendet wurde, ebenfalls Zugriff auf die hinterlegten Inhalte haben. In diesem Fall handelt es sich aus to-do-go-Sicht um eine erlaubte Weitergabe der Kontodaten und eingepflegten Inhalte, und to-do-go wird von Datenschutz-Ansprüchen entbunden, die sich dadurch ergeben könnten, dass die andere Person Zugriff auf diese Daten bekommt. Insbesondere liegt es auch in der eigenen Verantwortung des Besuchers, für die Sicherheit seines Social-Media-Accounts zu sorgen und im Fall eines unerlaubten Zugriffs diesen besser abzusichern und über die Profilseite alle angemeldeten eigenen Geräte abzumelden.
to-do-go darf nicht verwendet weden, um strafrechtlich verbotene Inhalte zu speichern oder zu verbreiten, insbesondere Aufrufe zu Straftaten, Anleitungen für Straftaten, Verherrlichung von Straftaten oder gar die durchführung von Straftaten mit Hilfe von to-do-go. Für auf to-do-go durch den Besucher eingepflegte Inhalte ist der Besucher vollumfänglich verantwortlich und entbindet to-do-go von jeglichen Haftungsansprüchen für derartige Inhalte. Das ist etwa der Fall bei Urheberrechtsverstoßen oder strafbaren Inhalten.
Die Betreiber von to-do-go haben ein "Hausrecht" und können Besuchern jederzeit ein "Hausverbot" erteilen was einem dauerhaften Besuchsverbot und Nutzungsverbot von to-do-go gleich kommt. Wer trotz eines solchen Verbots to-do-go weiterhin aufruft, muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Insbesondere ist nach einem expliziten Widerruf/Verbot der Nutzung der Daten durch den Besucher ein erneutes Einloggen auf to-do-go-Seite verboten, da dies im Widerspruch zu dem Nutzungsverbot seitens des Besuchers steht.
Der Besucher verpflichted sich, to-do-go so zu verwenden, dass keine außergewöhnliche Belastung für die to-do-go-Server zustande kommt. Das bedeutet unter anderem: kein übermäßigen Zugriffe auf die to-do-go-Server, etwa durch schnell getaktete Automatisierung und keine Verwendung von to-do-go zur Lagerung von Binärdateien oder außergewöhnlich großen Mengen an Daten. Zugriffe auf to-do-go mit dem Hintergedanken, dem to-do-go-Server Schaden zuzufügen oder sich unberechtigt Zugang zu dem Server oder den Daten zu verschaffen sind verboten. Bei Zuwiderhandlung kann das Benutzerkonto gesperrt, gelöscht oder der Zugriff auf den Server auf technischer Seite (etwa durch eine IP-Sperre) unterbunden werden.
Der Besucher verpflichted sich darüber hinaus, in Erfahrung gebrachte rechtliche Mängel auf Seiten von to-do-go, die eine rechtliche Maßnahme (etwa eine Abmahnung) nach sich ziehen könnten, mit einer angemessenen Vorlaufzeit to-do-go zur Nachbesserung vorzulegen bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Sollten dennoch rechtliche Schritte eingeleitet werden, und dabei Kosten auf to-do-go-Seite entstehen, ist der Besucher verpflichet, diese Kosten zu übernehmen, sofern sie durch eine Meldung mit angemessener Vorlaufzeit vermeidbar gewesen wären.
Da to-do-go sich über Werbeeinblendungen finanziert und für den Login ein Drittanbieter verwendet wird, werden in diesem Rahmen von den Drittanbietern Cookies angelegt und ausgelesen, auf die to-do-go keinen Einfluss hat, wie näher in der Datenschutzerklärung beschrieben. Der Login stellt in diesem Sinn eine aktive Willenserklärung dar, diese Fremdanbieter-Quellcodes verwenden zu dürfen mit der Implikation, dass Cookies von ihnen geschrieben und gelesen werden können.
An dieser Stelle weisen wir explizit darauf hin, dass bei to-do-go hinterlegte Inhalte mit einem weiteren Login erneut zugänglich sind - alles andere würde kaum Sinn machen. Das bedeutet aber auch konkret, dass andere Personen mit Zugang zu dem Social-Media-Konto, das für den Login verwendet wurde, ebenfalls Zugriff auf die hinterlegten Inhalte haben. In diesem Fall handelt es sich aus to-do-go-Sicht um eine erlaubte Weitergabe der Kontodaten und eingepflegten Inhalte, und to-do-go wird von Datenschutz-Ansprüchen entbunden, die sich dadurch ergeben könnten, dass die andere Person Zugriff auf diese Daten bekommt. Insbesondere liegt es auch in der eigenen Verantwortung des Besuchers, für die Sicherheit seines Social-Media-Accounts zu sorgen und im Fall eines unerlaubten Zugriffs diesen besser abzusichern und über die Profilseite alle angemeldeten eigenen Geräte abzumelden.
to-do-go darf nicht verwendet weden, um strafrechtlich verbotene Inhalte zu speichern oder zu verbreiten, insbesondere Aufrufe zu Straftaten, Anleitungen für Straftaten, Verherrlichung von Straftaten oder gar die durchführung von Straftaten mit Hilfe von to-do-go. Für auf to-do-go durch den Besucher eingepflegte Inhalte ist der Besucher vollumfänglich verantwortlich und entbindet to-do-go von jeglichen Haftungsansprüchen für derartige Inhalte. Das ist etwa der Fall bei Urheberrechtsverstoßen oder strafbaren Inhalten.
Die Betreiber von to-do-go haben ein "Hausrecht" und können Besuchern jederzeit ein "Hausverbot" erteilen was einem dauerhaften Besuchsverbot und Nutzungsverbot von to-do-go gleich kommt. Wer trotz eines solchen Verbots to-do-go weiterhin aufruft, muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Insbesondere ist nach einem expliziten Widerruf/Verbot der Nutzung der Daten durch den Besucher ein erneutes Einloggen auf to-do-go-Seite verboten, da dies im Widerspruch zu dem Nutzungsverbot seitens des Besuchers steht.
Der Besucher verpflichted sich, to-do-go so zu verwenden, dass keine außergewöhnliche Belastung für die to-do-go-Server zustande kommt. Das bedeutet unter anderem: kein übermäßigen Zugriffe auf die to-do-go-Server, etwa durch schnell getaktete Automatisierung und keine Verwendung von to-do-go zur Lagerung von Binärdateien oder außergewöhnlich großen Mengen an Daten. Zugriffe auf to-do-go mit dem Hintergedanken, dem to-do-go-Server Schaden zuzufügen oder sich unberechtigt Zugang zu dem Server oder den Daten zu verschaffen sind verboten. Bei Zuwiderhandlung kann das Benutzerkonto gesperrt, gelöscht oder der Zugriff auf den Server auf technischer Seite (etwa durch eine IP-Sperre) unterbunden werden.
Der Besucher verpflichted sich darüber hinaus, in Erfahrung gebrachte rechtliche Mängel auf Seiten von to-do-go, die eine rechtliche Maßnahme (etwa eine Abmahnung) nach sich ziehen könnten, mit einer angemessenen Vorlaufzeit to-do-go zur Nachbesserung vorzulegen bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Sollten dennoch rechtliche Schritte eingeleitet werden, und dabei Kosten auf to-do-go-Seite entstehen, ist der Besucher verpflichet, diese Kosten zu übernehmen, sofern sie durch eine Meldung mit angemessener Vorlaufzeit vermeidbar gewesen wären.
Da to-do-go sich über Werbeeinblendungen finanziert und für den Login ein Drittanbieter verwendet wird, werden in diesem Rahmen von den Drittanbietern Cookies angelegt und ausgelesen, auf die to-do-go keinen Einfluss hat, wie näher in der Datenschutzerklärung beschrieben. Der Login stellt in diesem Sinn eine aktive Willenserklärung dar, diese Fremdanbieter-Quellcodes verwenden zu dürfen mit der Implikation, dass Cookies von ihnen geschrieben und gelesen werden können.
Weitere Richtlinien zur Nutzung
to-do-go darf auch von Gewerbebetrieben genutzt werden, sofern die Nutzung in Art und Umfang vergleichbar mit einer privaten Nutzung erfolgt. Es ist allerdings untersagt, to-do-go als Ganzes oder in Teilen in einem iframe einzubinden, to-do-go als Betrieber der Seite zu verschleiern oder die Quellcodes auf anderen Servern zu betreiben. Die Quellcodes von to-do-go unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden.
Es ist untersagt die Einblendung der Werbung zu unterdrücken. to-do-go behält sich vor, bei unterdrückter Werbung die Benutzung des to-do-go-Dienstes für den unterdrückenden Benutzer durch technische Maßnahmen zu verhindern.
Es ist untersagt die Einblendung der Werbung zu unterdrücken. to-do-go behält sich vor, bei unterdrückter Werbung die Benutzung des to-do-go-Dienstes für den unterdrückenden Benutzer durch technische Maßnahmen zu verhindern.
Haftungsausschluss
to-do-go schließt jegliche Haftung bei Fehlbedienung aus. Die Nutzung von to-do-go erfolgt auf eigene Gefahr.